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Bafög

Bafög steht als Kürzel für das Bundesausbildungsförderungsgesetz. Neben dem Gesetz repräsentiert der Begriff Bafög jedoch meist auch die finanzielle Förderung, welche hierdurch geregelt wird. Diese Förderung soll es Studierenden erlauben, auch bei geringerem elterlichen Einkommen ein Studium aufnehmen zu können. Bafög funktioniert also gewissermaßen als finanzieller Ausgleich, welcher die monatliche Grundversorgung von StudentInnen sichern soll. Per Gesetz hat dabei grundsätzlich jeder deutsche Studierende Anspruch auf Bafög - ob dieses bewilligt wird, hängt jedoch von zahlreichen weiteren Faktoren ab. Entscheidend ist hier insbesondere das elterliche Einkommen: Steigt dies über einen ganz bestimmten Satz, wird davon ausgegangen, dass genügend Geld zur finanziellen Unterstützung während des Studiums vorhanden ist. Ausnahmen bestätigen wie immer die Regel - wer beispielsweise zuvor eine Ausbildung absolviert hat, der kann einen Antrag auf Eltern unabhängiges Bafög stellen.

Die Einkommensgrenzen spielen hierbei dann keine Rolle. Neben dem elterlichen Einkommen können auch Anzahl und Einkommenssituation der Geschwister sowie angespartes Vermögen in die individuelle Berechnung mit einbezogen werden. Wer sich nicht sicher ist, ob die Möglichkeit zur finanziellen Förderung durch Bafög besteht, der kann seine Daten beispielsweise in einem sogenannten Bafög-Rechner online eingeben. Ein Anspruch auf Richtigkeit besteht hier jedoch nicht, weshalb sich im Zweifelsfall immer eine Überprüfung durch das Bafög-Amt empfiehlt. Übrigens: Auch wenn das Bafög bewilligt wurde - dies wird in einem entsprechenden Bafög Bescheid erklärt - , so ist diese Bewilligung nicht frei von Bedingungen. So müssen beispielsweise Studienleistungen nach entsprechender Studiendauer nachgewiesen werden. Und auch bei etwaigen Änderungen der eigenen Einkommenssituation oder der der Eltern muss das Bafög-Amt sofort benachrichtigt werden - meist ist dann eine Neuberechnung des förderungsfähigen Satzes nötig.

Übrigens: Studierende erhalten Bafög zum Teil als Zuschuss, zum Teil aber als zinsloses Darlehen. Dieses muss, nach einer entsprechenden Karenzphase, zurück gezahlt werden. Eine Ausnahme stellen besondere Studienleistungen dar: Wer zu den besten 30 % seines Abschlussjahrgangs gehört, der kann je nach Situation mit weiterem Teilerlass des Darlehens rechnen.